Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH

Vorab-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher, weiblicher und dritter Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jegliches Geschlecht.

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1. Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten sowie sonstigen Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“) für Veranstaltungen (insb. Fußballspiele) der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH (im Folgenden: „BMG“) und den Zutritt zum und Aufenthalt im Borussia Park, sofern für die entsprechende Veranstaltung nicht andere AGB ausschlaggebend sein sollten.

1.2. Auswärtstickets: Die vorliegenden ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, dass durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen von BMG berechtigen, begründet wird, wenn die Tickets von BMG oder von BMG autorisierten Dritten erworben werden. Zutritt und Aufenthalt in den jeweiligen Stadien können überdies den ATGB/AGB der jeweiligen Heimmannschaft unterliegen. Sollten die ATGB der BMG mit denen der Heimmannschaft in Widerspruch stehen, so haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und BMG unsere ATGB Vorrang.

1.3. Zweitmarkt-Tickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets begründet wird, die über den offiziellen Zweitmarkt der BMG erworben worden sind.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1. Bezugswege: Tickets für Veranstaltungen von BMG (insbes. Fußballspiele) sind grundsätzlich nur bei BMG oder bei von BMG autorisierten Vorverkaufsstellen (VVK) zu beziehen. Ob eine VVK durch BMG autorisiert ist, kann unter www.borussia.de, Reiter „Tickets & Shop – Tickets – VVK-Stellen“ eingesehen werden. Für die autorisierten VVK-Stellen können abweichende Bestimmungen gelten. Im Konfliktfall zwischen diesen ATGB und den Regelungen der VVK, haben zwischen dem Erwerber und BMG unsere ATGB Vorrang

2.2. Online-Bestellung:

2.2.1. Bei einer Online-Bestellung von Tickets wird im Falle der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

2.2.2. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von BMG (www.borussia.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit BMG ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. BMG bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (inkl. print@home-ticket) kommt der Vertrag zwischen BMG und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3. Offline-Bestellung: Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die Tickethotline, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe des/der Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4. Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Der Erwerber trägt demnach das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Tickets auf dem Versandweg, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der BMG oder der von ihr beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmers erfolgt durch BMG.

2.5. Beschränkungen:

2.5.1. BMG behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.5.2. Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist BMG im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder – niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

2.5.3. Durch den Vertragsschluss mit BMG oder einer autorisierten VVK i.S.d. Ziff. 2.1. über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Kunde das Recht, zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 8 („Zutritt zum und Verhalten im Stadion“). BMG erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem sie diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. BMG wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum BORUSSIA-PARK nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.

2.5.4. Um eine Leistungserschleichung (u.a. Vorkaufsberechtigung für Mitglieder) zu unterbinden, können Tickets, die über eine bevorrechtigte Personengruppe erworben wurden, welcher der Erwerber zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (Spieltag) nicht mehr angehört bzw. dessen Voraussetzung der Erwerber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt, von BMG gegen Erstattung der gezahlten Beträge zurückgefordert bzw. storniert werden.

3. Dauerkarte

3.1. Eine Dauerkarte von BMG berechtigt den Käufer grundsätzlich dazu, diejenigen Heimspiele von BMG zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte, können mit dieser auch bestimmte Vorrechte verbunden sein. Die Ausgestaltung der Rechte der jeweiligen Dauerkarte sind der Leistungsbeschreibung auf https://www.borussia.de/de/tickets-fohlenshop/tickets/dauerkarten.html zu entnehmen.

3.1.1.Saisonkarte: Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der BMG. Bei einem Verlust, Diebstahl oder Defekt der Dauerkarte durch Eigenverschulden hat der Käufer die für die Ersatzausstellung anfallenden Kosten zu tragen.

3.1.2. DauerkartePlus: Der Erwerb einer DauerkartePlus erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs stets im Abonnement. Minderjährige können eine DauerkartePlus nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis sieben Tage nach dem letzten Saisonspiel. Die Kündigung kann in Textform (E-Mail ausreichend) im Online-Ticketshop von BMG (vgl. Ziff. 3.1) oder auf dem Postwege an die genannten Kontaktadressen in Ziffer 12 dieser ATGB erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei BMG. BMG ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung von BMG ist schriftlich bis zum 31.03. des entsprechenden Jahres gegenüber dem Kunden zu erklären.

3.2. Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.1 dieser ATGB ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für BMG liegt insbesondere dann vor, wenn BMG nach Maßgabe der Ziffern 8.8 und/oder Ziff. 10 dieser ATGB dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen

3.3. Übertragung und Umschreibung: Für die Übertragungsrechte einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 7 dieser ATGB entsprechend. Über die Regelung der Ziffer 7 hinaus, kann der Inhaber der Dauerkarte die Umschreibung auf eine andere Person beantragen. Eine Umschreibung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der übertragende Kunde bleibt gegenüber dem Club solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umschreibung; sie erfolgt seitens BMG freiwillig aus Gründen der Kulanz und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Platzkapazitäten, organisatorischer Gegebenheiten und einer Prüfung im Einzelfall. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den Abtretenden erfolgt nicht. Für die Umschreibung können von BMG Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden.

4. Reklamationen und Abhandenkommen

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets bzw. Dauerkarten nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort.

4.2. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen (z.B. Abweichungen von der Bestellung, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform usw.), hat unverzüglich (binnen einer Woche) nach Eingang der Tickets beim Erwerber schriftlich per E-Mail, per Telefax, oder auf dem Postwege an die unter Ziffer 12 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Posteingangsstempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der Email. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen grds. keine Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatz des Tickets für die betreffende(n) Veranstaltung(en). Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt BMG dem Erwerber kostenfrei ein neues Ticket aus.

4.3. Bei Verlust der bei BMG erworbenen Tickets ist BMG unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. BMG ist berechtigt, die Tickets unmittelbar nach Anzeige des Verlusts zu sperren. Eine Neuausstellung erfolgt bei einem Ticket in Papierform nur bei vom Erwerber nachgewiesenen Umständen und nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt. Rechtsmissbräuchliche Verlustmeldungen, die zu einer Doppelbelegung führen, haben zur Folge, dass in jedem Fall seitens BMG Strafanzeige erstattet wird. Für die Neuausstellung von Tickets wird eine Aufwandsentschädigung seitens BMG geltend gemacht.

5. Rücknahme und Erstattung

5.1. Auch wenn BMG Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312 c Abs. 2 BGB anbietet, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch BMG bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

5.2. Ein Umtausch der Tickets über die Regelungen in Ziffern 3.3 und 4 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittskarten aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung BMG im Einzelfall. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 7.3 zulässig.

5.3. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn, BMG trifft ein Verschulden für das Verlegen oder den Abbruch der Veranstaltung.

5.4. Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

5.5. Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist BMG berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an BMG den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet; Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von BMG. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann BMG dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen.

6.2. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist BMG berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt BMG vorbehalten.

6.3. Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl von BMG in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.

6.4. Erteilt der Kunde BMG ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch BMG verursacht wurde.

7. Nutzung und Weitergabe von Tickets

7.1. Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im BORUSSIA-PARK, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse von BMG und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

7.2. Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem BMG vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

7.2.1. Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht von BMG autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave etc.) zum Kauf anzubieten.

7.2.2. Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig.

7.2.3. Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben.

7.2.4. Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben.

7.2.5. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BMG kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

7.2.6. Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.2.7. Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt und

7.3.1. die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform von BMG und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder

7.3.2. der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und BMG einverstanden ist und BMG unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

7.3.3. der Kunde den Zweiterwerber verpflichtet, im Falle der Weitergabe des Tickets an einen Dritten oder durch diesen an weitere Erwerber den Dritterwerber und entsprechend weitere Folgeerwerber jeweils entsprechend Ziff. 7.3.2 zu verpflichten.

7.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist BMG berechtigt,

7.4.1. Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

7.4.2. die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

7.4.3. betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

7.4.4. von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 7.2.1 und/oder 7.2.2 handelt,

7.4.5. betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft bei BMG bzw. in deren offiziellen Fanclubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei BMG zu kündigen, und/oder

7.4.6. in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

8. Zutritt zum und Verhalten im BORUSSIA-PARK

8.1. Stadionordnung: Der Zutritt zum BORUSSIA-PARK unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten im Internet unter https://www.borussia-ticketing.de/docpages.aspx?pagename=legalinfoeinsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich.

8.2. Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts obliegt jederzeit BMG oder einem von BMG beauftragten Dritten. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, der Stadionverwaltung und des Ordnungsdienstes im Vorfeld, während und nach einer Veranstaltung sind stets Folge zu leisten.

8.3.Zutrittsrecht: Ein Ticketinhaber ist nur dann zum Zutritt zum Stadion berechtigt, wenn er ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von BMG und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Stadion nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person gestattet. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zu Block 16 auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet.

Das Zutrittsrecht kann von Seiten BMG/Sicherheitspersonal verweigert werden, wenn:

8.3.1. der Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs des BORUSSIA-PARKS, am Eingang des BORUSSIA-PARKS und/oder im Innenraum des BORUSSIA-PARKS einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

8.3.2. der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des BORUSSIA-PARKS bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

8.3.3. im Fall von personalisierten Tickets der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist, der das Ticket von BMG oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

8.4. Platzzuweisung: Der Ticketinhaber hat grundsätzlich den Platz einzunehmen, welcher auf seinem Ticket vermerkt ist. Auf Anordnung von BMG oder deren Ordnungsdienst und sonstigem Sicherheitspersonal, ist der Ticketinhaber verpflichtet, den dem ihm zugewiesenen Platz einzunehmen, sofern eine solche Zuweisung aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes erfolgt (z.B. aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen) – in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

8.5. Verbote: Überdies ist den Besuchern und Ticketinhabern untersagt:

8.5.1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen oder die Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern.

8.5.2. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, der Innenraum, die Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten.

8.5.3. in einer Aufmachung, vermummt oder Gegenstände mit sich zu führen, die darauf gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern und / oder mit auf rassistischer, fremdenfeindlicher oder rechtsradikaler Einstellung hinweisende Kleidung, aufzutreten.

8.5.4. Gegenstände jeglicher Art zu werfen.

8.5.5. ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben o.ä. abzubrennen oder abzuschießen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften.

8.5.6. sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stellen (z.B. Veranstalter, Stadioneigentümer, Ordnungsbehörde) gewerblich zu betätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekte, -banner o.ä. zu verkaufen, zu verteilen oder zu präsentieren sowie Gegenstände zu lagern oder Sammlungen durchzuführen. Ebenso ist untersagt, werbliche Darstellungen durch einzelne Personen oder durch deren Kleidung oder durch eine gemeinschaftliche Illustration vorzunehmen.

8.5.7. ohne vorherige Zustimmung mit BMG Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder öffentlich zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

8.5.8. Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu zerkratzen, zu bekleben oder zu beschädigen, gleich welcher Art.

8.5.9. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.

8.5.10. den Geltungsbereich dieser Ordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesene Fläche zu parken.

8.5.11. sich im Umfeld und bei Veranstaltungen im Sinne dieser Stadionordnung mit anderen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung liegt vor, wenn mehrere Personen zu einem gemeinschaftlichen Handeln mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens zusammentreten.

8.6. Verbotene Gegenstände Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:

8.6.1. Menschenverachtendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradikales oder gewaltverherrlichendes Propagandamaterial.

8.6.2. Symbole von verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen zu zeigen.

8.6.3. Waffen jeglicher Art; Schutzwaffen bzw. -kleidung oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren.

8.6.4. Sachen, die als Waffen oder Wurfgegenstände Verwendung finden können.

8.6.5. ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen.

8.6.6. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (z.B. Kunststoff, PET) hergestellt sind (erlaubt sind „TetraPak“-Verpackungen bis 0,5 Liter); alkoholische Getränke oder Rauschmittel jeglicher Art.

8.6.7. sperrige Gegenstände wie Regen-/Stockschirme, Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Taschen oder Rucksäcke (größer als DIN A4 / bzw. die über einer Größe von 25 cm x 25 cm x 25 cm liegen), Motorradhelme.

8.6.8. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauch, Bomben sowie Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände, Teleskopstäbe jeglicher Art (z.B. Selfiestick), externe Stromquellen (z.B. Powerbank), Drohnen oder sonstige Flugobjekte jeglicher Art.

8.6.9. sofern kein gültiger Fahnenpass oder sonstige durch die Borussia erteilte Ausnahmegenehmigung vorgezeigt werden kann, Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist; sichtbehindernde Transparente mit der Absicht, unerlaubte Handlungen zu verdecken, zu entrollen.

8.6.10. mechanisch betriebene Lärminstrumente, Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (z.B. Fanfaren, luft- oder gasbetriebene Hörner, Vuvuzela, Megaphon) oder sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer).

8.6.11. werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politisch–extremistisch, obszön-anstößige, provokativ-beleidigend oder religiöse Gegenstände jeglicher Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter.

8.6.12. Geräte oder Anlagen, die zum Aufnehmen von Bild und/oder Ton genutzt werden können.

8.6.13. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von weiteren Gegenständen zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für sicherheitsrelevante Spiele.

8.6.14. Der Veranstalter ist berechtigt, die verbotenen Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

8.6.15. Das Mitführen medizinisch notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehhilfe bei sich führt, gemäß § 5 Abs. 4 eine entsprechende Platzierung zuzuweisen.

8.7. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen

8.7.1. Werden im Geltungsbereich dieser Ordnung Personen angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln (z.B. Rauschgift oder Betäubungsmitteln) stehen, können sie aus diesem Bereich oder aus dem Stadion verwiesen werden.

8.7.2. Besuchern, die stark alkoholisiert sind (Richtwert: 1,1 ‰), wird kein Aufenthalt im Stadion gewährt.

8.8. Sanktionen bei ungebührlichem bzw. verbotenem Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die vorstehend aufgeführten, im gesamten Stadionbereich geltenden Verhaltensregeln ist BMG, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

a. entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder

b. Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Bereich des BORUSSIA-PARKS und/ oder dem entsprechenden Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.

8.8.1. Stadionverbote: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 8.5, 8.6, 8.7 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des BORUSSIA-PARKS kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen ein auf den BORUSSIA-PARK beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

8.8.2. Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 8.5, 8.6, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann BMG, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. BMG bzw. der Gastclub sind berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass BMG bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für BMG bzw. dem Gastclub entstehenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

9. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes und seiner Stimme in allen von BMG oder von BMG oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

10. Vertragsstrafe

10.1. Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7, 8.5, 8.6 dieser ATGB, ist BMG ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 8.8.2 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,– EUR gegen den Kunden zu verhängen.

10.2. Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

11. Haftung

Der Aufenthalt an und im BORUSSIA-PARK erfolgt auf eigene Gefahr. BMG haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung der BMG ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

12. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets von BMG können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an BMG gerichtet werden: Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH Servicecenter, Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach; BMG Hotline: 01806/181900 (0,20 €/Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk maximal 0,60 €/Minute); E-Mail: info@borussia.de; Online-Ticketshop: https://borussia-ticketing.de

13. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die Sie sich wenden können, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. BMG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

14. Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von BMG unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter https://www.borussia.de/de/footer/datenschutz.html abrufbare Datenschutzerklärung von BMG verwiesen.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1. Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

15.2. Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort der Sitz der BMG Mönchengladbach.

15.3. Gerichtsstand: Ist der Erwerber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Mönchengladbach. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Mönchengladbach vereinbart.

15.4. Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

16. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Mönchengladbach, November 2018
Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH
Die Geschäftsführer